WAS IST ERGOTHERAPIE?


Ergotherapie unterstützt und begleitet Menschen jeden Alters, die in ihrer Handlungsfähigkeit eingeschränkt sind oder von Einschränkungen bedroht sind.

Was ist das Ziel?

Das Ziel der ergotherapeutischen Behandlung ist, den Patienten möglichst ein selbstständiges und unabhängiges Leben zu ermöglichen. Sie sollen in der Lage sein Aufgaben des täglichen Lebens ohne fremde Hilfe durchführen zu können. Das gilt im privaten wie im beruflichem/schulischem Leben.

Wer wird behandelt?

Kinder, Jugendliche und Erwachsene jeden Alters, die durch physische oder psychische Krankheit und/oder Behinderung eingeschränkt und dadurch im selbstständigen Handeln beeinträchtigt sind.

Wer verordnet die Therapie?

Die Verordnung für eine ambulante Ergotherapie stellt der behandelnde Arzt bzw. Facharzt aus.

Wer finanziert es?

Für eine ergotherapeutische Verordnung zahlt der Patient in der Regel eine Zuzahlung von 10% selbst und es fällt eine Pauschale von 10,- € für die Heilmittelverordnung an. Für Kinder muss keine Zuzahlung geleistet werden (bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres). Alle Patienten über 18 Jahre sind so lange gebührenpflichtig, bis sie durch ihre Krankenkasse von der Eigenbeteiligung befreit sind.